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Information zum Grundbuchamt

Grundbuchamt

Hier finden Sie eine Übersicht für welche Gemarkungen die einzelnen Abteilungen zuständig sind.
Abteilung 13, 14, 17, 18 und 19

Beim Amtsgericht Rotenburg (Wümme) wurde im Jahr 2002 das elektronisch geführte Grundbuch eingeführt.

Weitere Informationen darüber erhalten Sie unter folgenden Seiten:

Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.

In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.


Wenn Sie einen Grundbuchausdruck benötigen, können Sie sich einfach direkt an das zuständige Grundbuchamt wenden. Zum Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs ......


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