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Besondere Zuständigkeiten

Mahnverfahren
Für Mahnverfahren ist seit dem 1. September 2004 das Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht, zuständig. Alle Anträge, die bis zum 30.August 2004 eingegangen sind, werden hier weiter bearbeitet.
Amtsgericht Uelzen -Zentrales Mahngericht-
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
Telefon: 0581 / 8851-0
Informationen zum automatisierten Belegmahnverfahren
Partnerschaftsregister
Ab 01. August 2005 ist für das Partnerschaftsregister, das Amtsgericht Hannover zuständig.
Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1, 30175 Hannover
Telefon: 0511 / 347-0, Telefax: 0511 / 347-2723
Handelsregister und Insolvenzverfahren
Für Insolvenzverfahren (seit 1999), Handelsregister A und B sowie Genossenschaftsregister (seit 2002) und Vereinsregister (seit 2005) ist das Amtsgericht Walsrode zuständig.
Amtsgericht Walsrode
Langestraße 29-33, 29664 Walsrode
Telefon: 05161 / 4862 0, Telefax: 05161 / 4862 281
Standesamtssachen

Das Amtsgericht Verden (Aller) ist für alle im Landgerichtsbezirk Verden anfallenden Standesamtssachen zuständig.

Amtsgericht Verden
Johanniswall 8, 27283 Verden
Telefon: 04231/18 0, Fax: 04231/18357

Richterliche Ermittlungsverfahren

Das Amtsgericht Rotenburg (Wümmme) ist regelmäßig nur noch für die Anordnung, Fortdauer oder Aufhebung von Untersuchungshaft während des Ermittlungsverfahrens - also bis zur Anklageerhebung - zuständig. Für sonstige richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren (Durchsuchungen, Beschlagnahmen, vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis) ist das Amtsgericht Verden zuständig.

Für richterliche Entscheidungen über die Art und Weise des Vollzugs der Untersuchungshaft (z.B. auch für Besuchserlaubnisse) ist das Amtsgericht am Sitz der jeweiligen Vollstreckungshaftanstalt zuständig, das ist für Männer regelmäßig das Amtsgericht Vechta (auch bei dem Haftort Verden) und für Frauen das Amtsgericht Hannover.

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