Kontakt
Öffnungszeiten, Anschrift, Hinweise zum Postverkehr |
Das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) ist werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr für Besucher geöffnet. Bei Prozessen, die über die allgemeine Öfnungszeiten hinaus dauern, ist der Zutritt entsprechend länger möglich. Gesprächstermine sollten Sie vorher vereinbaren. |
Postanschrift: | Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Postfach 1140 27341 Rotenburg (Wümme) |
Hausanschrift: | Amtsgericht Rotenburg (Wümme) Am Pferdemarkt 6 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 04261 704- 0 (Zentrale) |
Telefax: | 04261 704-970 |
Homepage: | http://www.amtsgericht-rotenburg-wuemme.niedersachsen.de |
Kontoverbindung: |
Nord/LB Hannover IBAN : DE60 2505 0000 0106 0241 85 BIC-/SWIFT : NOLA DE 2HXXX |
Hinweise |
Für den offiziellen Schriftverkehr, insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten, verwenden Sie bitte ausschließlich die oben genannte Postanschrift. Telefonische Anfragen zu konkreten Verfahren können Sie direkt an die Serviceeinheit der jeweiligen Abteilung richten. Halten Sie dazu die Geschäftsnummer und eventuell das Datum des nächsten Termins bzw. des Fristablaufs bereit. |
Über eine E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Rotenburg(Wümme) können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Rotenburg(Wümme) ist unter der Adresse :
govello-1272463353596-000216066
zu erreichen.
Der von der Niedersächsischen Justiz genutzte De-Mail-Diensteanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30.11.2024 ein. Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.
Eine elektronische Erreichbarkeit unseres Gerichts ist weiterhin über alternative sicheren Übermittlungswege wie z.B. das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) gegebenElektronische Kommunikation mit der Gerichtsverwaltung
Das folgende Kontaktformular steht ausschließlich für die elektronische Kommunikation in Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Über dieses Kontaktformular können Verfahrensanträge, Erklärungen und Schriftsätzen bzw. elektronischen Dokumenten in Rechtsangelegenheiten nicht wirksam übermittelt werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz bzw. Erklärung beinhalten, ist diese handschriftlich unterzeichnet unbedingt nochmals mittels Telefax oder auf dem Postwege zu übermitteln.