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Zuständigkeiten


Das Amtsgericht Rotenburg(Wümme) nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen

Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im

Landesjustizportal.

Rechtsantragstelle

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf !

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Rotenburg(Wümme) können Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang erfragen.

Montags bis freitags unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in bestimmten Rechtsstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden können.

Beim Amtsgericht Rotenburg(Wümme) erhalten Sie Beratungshilfe bzw. einen Berechtigungsschein für eine Beratung beim Anwalt montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und denken Sie an Ihren Personalausweis. Sie können auch einen schriftlichen Antrag stellen: Vordrucke erhalten Sie in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts.

Falls Sie bereits anwaltlich beraten worden sind, kann Ihr Anwalt auch einen nachträglichen Antrag stellen.

Insolvenzgericht

Für den Bezirk des Rotenburg(Wümme) ist das Amtsgericht Walsrode zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig.

Um zum Amtsgericht Walsrode zu gelangen, besuchen Sie bitte dessen Internetseite.

Weitere grundsätzliche Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal.

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, zur Beantragung eines Erbscheins und/oder zur Rückgabe eines im Amtsgericht Rotenburg(Wümme) verwahrten Testaments oder Erbvertrag unterstützen wir Sie montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken.

Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts Goslar.

Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine (Immobiliarvollstreckung) können Sie im ZVG-Portal einsehen.

Beim Amtsgericht Rotenburg(Wümme) finden die Zwangsversteigerungstermine in der Regel Mittwochs in Saal 3 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können.

Unsere Mitarbeiterinnen bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Sie erreichen uns unter der Nummer 04261 – 704 137.

Verkehrswertgutachten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 €/Seite in Rechnung gestellt wird.

Strafsachen

Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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